Pflegegrade – Verstehen und Beantragen leicht gemacht

pflegegrad

Wussten Sie, dass seit der Einführung der Pflegegrade am 1. Januar 2017, die Einstufung der Pflegebedürftigkeit eine entscheidende Rolle für die Inanspruchnahme von Leistungen aus der Pflegeversicherung spielt? Die fünf Pflegegrade orientieren sich dabei vor allem am Grad der Selbstständigkeit und somit am individuellen Unterstützungsbedarf eines Menschen. Dabei können selbst Personen mit einer Gesamtpunktzahl unter 90 eine Einstufung in den höchsten Pflegegrad erhalten, wenn sie etwa keine Nutzungsmöglichkeit von Armen und Beinen haben. Diese und weitere dezidierte Bestimmungen rund um die Pflegegrade machen das Verständnis und den Antrag auf Pflegeleistungen zu einer Herausforderung, die wir in diesem Artikel beleuchten wollen.

Die Pflegebedürftigkeit ist laut §14 SGB XI durch den Bedarf dauerhafter Unterstützung im Alltag aufgrund von Krankheit oder Behinderung definiert. Mit dem Antrag Pflegegrad wird der Grundstein für den Zugang zu den notwendigen Leistungen bei Pflegegraden gelegt. Die soziale Pflegeversicherung kommt in Abhängigkeit des festgestellten Pflegegrades für unterschiedlich hohe Geld- oder Sachleistungen auf – ein System, das darauf ausgelegt ist, Pflegebedürftigkeit in jeder Intensität zu berücksichtigen und zu unterstützen.

Die Einstufung in einen der Pflegegrade erfolgt durch den Medizinischen Dienst, auf Basis von sechs Modulen, die die Alltagskompetenz und Selbstständigkeit einer Person umfassend bewerten. Kinder unter zwölf Jahren jedoch werden nach anderen Maßstäben eingestuft, ungeachtet ihrer Punktzahl erfolgt hier automatisch eine Höherstufung bei Kleinkindern bis 18 Monate.

In unserem Artikel führen wir Sie durch diesen Prozess und erklären detailliert, wie Pflegebedürftigkeit eingeschätzt wird und was Sie beim Antrag auf einen Pflegegrad alles beachten müssen. Umfassende Information ist der Schlüssel zu den Leistungen, die Ihnen oder Ihren Angehörigen zustehen – lassen Sie uns Ihnen diesen Weg erleichtern.

Was sind Pflegegrade und warum sind sie wichtig?

Die Einführung der Pflegegrade im deutschen Gesundheitssystem markierte einen signifikanten Schritt hin zu einer differenzierteren und gerechteren Art der Pflegebedürftigkeitsbewertung. Pflegegrade dienen dazu, das Maß der Einschränkungen der Selbstständigkeit und Fähigkeiten einer Person festzustellen, was unmittelbar Einfluss auf die gewährten Pflegeleistungen hat.

Pflegegrade haben die vormals genutzten Pflegestufen abgelöst, um eine umfassende Berücksichtigung sowohl körperlicher, kognitiver als auch psychischer Beeinträchtigungen zu ermöglichen. Dies hilft bei der Ermittlung des individuellen Pflegebedarfs, der dann durch angepasste Pflegeleistungen erfüllt werden kann.

Die Bedeutung der Pflegegrade erstreckt sich weit über die reine Klassifizierung hinaus; sie sind entscheidend für den Zugang zu finanziellen Pflegeleistungen. Ohne einen anerkannten Pflegegrad kann die Pflegekasse keine Unterstützung gewähren. Daher spielen sowohl das Verständnis dieser Grade als auch die korrekte Antragstellung eine zentrale Rolle für betroffene Personen und deren Familien.

PflegegradPunkte im NBAPflegekassenleistungen
112,5 bis unter 27 PunkteGeringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
227 bis unter 47,5 PunkteErhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
347,5 bis unter 70 PunkteSchwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
470 bis unter 90 PunkteSchwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
590 bis unter 100 PunkteSchwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen

Durch den direkten Einfluss der Pflegegrade auf das Maß der bereitgestellten Pflegeleistungen, stellt die korrekte Bewertung und Einstufung eine fundamentale Säule im Pflegeprozess dar. Dies sichert nicht nur die gerechte Unterstützung nach dem individuellen Bedarf, sondern auch die Wahrung der Lebensqualität der Pflegebedürftigen.

Definition und Bedeutung der Pflegegrade

Die Einstufung in einen der fünf Pflegegrade basiert auf einer genauen Definition der Pflegebedürftigkeit, welche die Selbstständigkeit und die erforderlichen Pflegeleistungen eines Individuums berücksichtigt. Diese Kategorisierung ist entscheidend, um den Betroffenen angemessene Unterstützung und Leistungen zur Verfügung zu stellen.

Die Pflegegrade von 1 bis 5: Einteilung der Selbstständigkeit

In Deutschland gibt es fünf Pflegegrade, die den Grad der Pflegebedürftigkeit von Personen kennzeichnen. Die Zuordnung zu einem Pflegegrad erfolgt nach einem Punktesystem, das die Beeinträchtigungen der Unabhängigkeit in verschiedenen Lebensbereichen bewertet. Dabei reicht die Skala von leichten Einschränkungen in Pflegegrad 1 bis hin zu schwersten Beeinträchtigungen, die mit Pflegegrad 5 bewertet werden.

Hier eine detaillierte Übersicht der Punktebereiche für die jeweiligen Pflegegrade:

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PflegegradPunktebereich
Pflegegrad 112,5 – unter 27
Pflegegrad 227 – unter 47,5
Pflegegrad 347,5 – unter 70
Pflegegrad 470 – unter 90
Pflegegrad 590 – unter 100

Einfluss der Pflegegrade auf die Ansprüche von Pflegeleistungen

Die Zuweisung zu einem bestimmten Pflegegrad hat direkte Auswirkungen auf die Ansprüche an Pflegeleistungen. Personen mit einem höheren Pflegegrad erhalten umfangreichere finanzielle Unterstützung und Zugang zu spezialisierten Pflegediensten. Beispielsweise variieren die monatlich gewährten Pflegegelder und der Umfang der Sachleistungen je nach Pflegegrad deutlich.

Selbst bei geringfügiger Pflegebedürftigkeit, wie sie bei Pflegegrad 1 vorliegt, steht Betroffenen ein Entlastungsbetrag zur Verfügung, der für unterschiedliche Unterstützungsangebote genutzt werden kann.

Die korrekte Einstufung und somit die korrekte Bestimmung des Pflegegrades spielen eine zentrale Rolle für die Lebensqualität und die angemessene Unterstützung pflegebedürftiger Menschen. Eine fundierte Kenntnis über die Definition und die Kriterien jeder Stufe der Pflegegrade ist daher essentiell für Betroffene, Angehörige und Pflegefachkräfte gleichermaßen.

Der Pflegegrad-Antrag: Voraussetzungen und Prozess

Der Antrag auf einen Pflegegrad ist ein wichtiger Schritt für Menschen, die aufgrund von gesundheitlichen Einschränkungen Unterstützungsleistungen benötigen. Die Beantragung des Pflegegrades erfolgt bei der zuständigen Pflegeversicherung. Nach Einreichung des Antrags erfolgt die Begutachtung Pflegegrad, um den Grad der Pflegebedürftigkeit festzustellen. Hierzu wird in der Regel ein Gutachten durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) oder Medicproof, wenn es sich um privat Versicherte handelt, erstellt.

Das Verfahren zur Begutachtung und die darauf folgende Zuweisung eines Pflegegrades nehmen zentrale Rollen im System der deutschen Pflegeversicherung ein. Es ist essenziell, dass jegliche Fristen eingehalten werden, um eine schnelle und effiziente Versorgung der pflegebedürftigen Personen zu gewährleisten.

Fristen und RegelungenGesetzliche VorgabenEntschädigung bei Überschreitung
Standard Bearbeitungszeit25 Arbeitstage nach Antragstellung70 Euro pro Woche
Eilantrag (z.B. bei Krankenhausaufenthalt)1 WocheGilt nicht bei Pflegegrad 2+ in vollstationärer Pflege
Widerspruchsfrist bei niedrigem Pflegegrad4 Wochen

Die Pflegeversicherung ist verpflichtet, den Antrag innerhalb der gesetzlichen Fristen zu bearbeiten. Bei Verzögerungen, die nicht der Pflegekasse zuzuschreiben sind oder wenn der Antragsteller sich in vollstationärer Pflege mit mindestens Pflegegrad 2 befindet, kann keine Entschädigung geltend gemacht werden.

Für die Beantragung eines Pflegegrades müssen Personen nachweisen, dass sie in den letzten zehn Jahren mindestens zwei Jahre Beiträge zur Pflegeversicherung gezahlt haben. Bei vorliegender Pflegebedürftigkeit kann der Antrag formlos, also per Telefon, Fax, E-Mail oder Post, gestellt werden.

Es ist also entscheidend, sich mit den Details und Fristen rund um den Antrag Pflegegrad vertraut zu machen, um die bestmögliche Unterstützung in Anspruch nehmen zu können.

Pflegegrade und der Grad der Selbstständigkeit

Die Bewertung und Einstufung in Pflegegrade ist ein entscheidender Prozess, der maßgeblich die Unterstützung bestimmt, die Betroffene erhalten. Mit der Einführung der Pflegegrade wurde vor allem der Grad der Selbstständigkeit als zentrales Kriterium herangezogen.

Kriterien für die Begutachtung der Selbstständigkeit

Die Festlegung der Pflegegrade nach der Pflegereform 2017 beruht auf einem standardisierten Begutachtungsprozess, bei dem verschiedene Lebensbereiche der Betroffenen, wie die Mobilität oder die kognitiven und kommunikativen Fähigkeiten, beurteilt werden. Dieser ganzheitliche Ansatz hilft, den individuellen Unterstützungsbedarf genauer zu bestimmen und eine gerechte Pflegegutachten zu ermöglichen.

Bedeutung der Pflegegrade für den Alltag Betroffener

Durch die Pflegegrade Einstufung wird bestimmt, wie viel Unterstützung und finanzielle Hilfe Betroffene von der Pflegeversicherung erwarten können. Jeder Pflegegrad spiegelt dabei ein bestimmtes Maß an Beeinträchtigung der Selbstständigkeit und somit den Bedarf an externer Hilfe wider, was direkt den Alltag der Betroffenen beeinflusst.

Pflegegrade und Selbstständigkeit

Eine transparente und gerechte Einschätzung durch das Pflegegutachten sorgt nicht nur für eine adäquate Versorgung, sondern ermöglicht es auch den pflegenden Angehörigen, ihre Situation besser zu verstehen und entsprechende Maßnahmen zu ergreifen. Somit bildet die korrekte Einstufung in einen Pflegegrad die Basis für eine bedarfsgerechte Unterstützung und Pflege.

Erstellung des Pflegegutachtens: Ablauf und wichtige Aspekte

Die Erstellung eines Pflegegutachtens ist ein entscheidender Schritt im Begutachtungsverfahren zur Festlegung der Pflegegrade. Ein umfassendes Verständnis der verschiedenen Aspekte und der Ablauf dieser Beurteilung sind essentiell für alle Beteiligten.

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Die Rolle des Pflegegutachters

Der Pflegegutachter trägt die Verantwortung, die Pflegesituation des Antragstellers empathisch und präzise zu bewerten. Dies schließt detaillierte Befragungen zu täglichen Fähigkeiten und Einschränkungen ein. Die durchschnittliche Dauer einer solchen Begutachtung übersteigt oft eine Stunde, besonders bei komplexeren Fällen wie Zweitbegutachtungen oder der Beurteilung von Kindern.

Das Begutachtungsassessment und seine Module

Das Assessment umfasst sechs Kategorien: Mobilität, kognitive und kommunikative Fähigkeiten, Verhaltensweisen und psychische Zustände, Selbstversorgung, Bewältigung von gesundheitlichen und therapeutischen Anforderungen sowie die Gestaltung des Alltagslebens und soziale Interaktionen. Jede dieser Kategorien wird sorgfältig geprüft, um einen gerechten Pflegegrad zu bestimmen, der sich in fünf Stufen von 1 bis 5 staffelt.

Tipps zur Vorbereitung auf die Begutachtung

Zur Vorbereitung auf die Begutachtung ist es ratsam, alle relevanten Dokumente wie Medikamentenpläne oder frühere Pflegedokumentationen bereitzuhalten. Eine gut vorbereitete Dokumentenvorlage unterstützt eine effiziente Durchführung des Assessments und hilft dem Gutachter, eine fundierte Beurteilung zu treffen.

Um die Genauigkeit und Objektivität der Begutachtung sicherzustellen, wird eine offene und neutrale Interaktion mit dem Gutachter empfohlen. Informationen, die während der Begutachtung gesammelt werden, fließen direkt in das Ergebnis ein, welches innerhalb einer Woche nach dem Termin kommuniziert wird.

KategorieBeschreibungDurchschnittliche Punkte (für Pflegegrad)
MobilitätBewegungsfähigkeit im Alltag12,5 – 100 (je nach Pflegegrad)
Kognitive FähigkeitenMentaler Zustand und Gedächtnisleistung27 – 100 (je nach Pflegegrad)
VerhaltensweisenPsychische Problemlagen47,5 – 100 (je nach Pflegegrad)
Umgang mit AnforderungenManagement von krankheitsbedingten Anforderungen70 – 100 (Pflegegrad 4 und 5)

Eine sorgfältige Vorbereitung auf das Pflegebegutachtung kann entscheidend sein, um den korrekten Pflegegrad zu erhalten und somit die angemessenen Pflegeleistungen zu gewährleisten. Dies unterstreicht die Wichtigkeit der Pflegegutachten im System der Pflegegrade und deren Einfluss auf das Leben der Betroffenen.

Die Pflegegrade im Überblick: Geringe bis schwere Beeinträchtigung

Die Pflegegrade spielen eine zentrale Rolle bei der Bestimmung der Pflegebedürftigkeit und der daraus resultierenden Leistungen. Seit der Einführung des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes im Jahr 2016 und der damit verbundenen Umstellung von Pflegestufen auf Pflegegrade, wird ein breiteres Spektrum an Beeinträchtigungen anerkannt. Dies ermöglicht auch Personen mit demenziellen Erkrankungen, adäquate Unterstützung zu erhalten.

Die Pflegegrade variieren von 1 bis 5 und sind jeweils Indikatoren für das Ausmaß der Beeinträchtigung der Selbstständigkeit. Der Pflegegrad bestimmt somit maßgeblich die Art und Höhe der Leistungen bei Pflegegraden.

Jeder Pflegegrad ist mit spezifischen Leistungen verbunden, die darauf abzielen, die Lebensqualität der Betroffenen zu erhöhen. Von Pflegegeld über Pflegesachleistungen bis hin zur vollstationären Pflege variieren die Leistungen je nach Grad der Beeinträchtigung.

PflegegradPunktebereichMonatliches PflegegeldBeschreibung
112,5 bis unter 27332 EuroGeringe Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
227 bis unter 47,5573 EuroErhebliche Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
347,5 bis unter 70765 EuroSchwere Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
470 bis unter 90947 EuroSchwerste Beeinträchtigung der Selbstständigkeit
590 bis 1002.200 EuroSchwerste Beeinträchtigung mit besonderen Anforderungen an die pflegerische Versorgung

Die Bewertung und Einstufung in die entsprechenden Pflegegrade basiert auf einem standardisierten Begutachtungsverfahren. Dabei werden sechs Module berücksichtigt, die von der Mobilität über kognitive und kommunikative Fähigkeiten bis hin zur Gestaltung des Alltagslebens reichen.

Zusammenfassend stellen Pflegegrade ein wesentliches Instrument dar, um die Pflegebedürftigkeit zu klassifizieren und essenzielle Leistungen bei Pflegegraden sicherzustellen. Sie ermöglichen es, individuell auf die Bedürfnisse von Pflegebedürftigen zu reagieren und diesen eine bessere Unterstützung und Lebensqualität zu bieten.

Erforderliche Schritte für die Beantragung eines Pflegegrades

Die Beantragung Pflegegrad erfolgt durch die Einreichung eines Antrags bei der zuständigen Pflegeversicherung. Ein umfassendes Verständnis der erforderlichen Schritte und Dokumentation ist entscheidend, um Unterstützung effizient zu sichern. Hier ein Überblick der wichtigsten Aspekte:

  • Antragsstellung bei der Pflegeversicherung, wahlweise online, per Post oder persönlich
  • Sammlung aller notwendigen medizinischen Unterlagen wie Diagnoseberichte und Medikationspläne
  • Optional: Führung eines Pflegetagebuchs zur Dokumentation der täglichen Pflegebedürfnisse
  • Begutachtung durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung oder Medicproof
  • Widerspruchsrecht nutzen bei Ablehnung oder Zuweisung eines nicht adäquaten Pflegegrades
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Mit professioneller Unterstützung kann der Prozess zur Beantragung eines Pflegegrades im deutschen Gesundheitssystem rationalisiert werden. Fachkundige Berater bieten Hilfe bei der Formulierung des Antrags, der Vorbereitung auf das Gutachten und gegebenenfalls beim Widerspruchsverfahren.

Es ist essentiell, dass alle erforderlichen Schritte sorgfältig und frühzeitig eingeleitet werden, um den Pflegegrad korrekt zugeordnet zu bekommen und die notwendige finanzielle und pflegerische Unterstützung zu erhalten. Die folgende Tabelle gibt eine Übersicht über die Durchspruchfristen und Möglichkeiten des Widerspruchs:

AktionZeitfensterZuständige StelleNotwendige Unterlagen
Beantragung PflegegradKein spezifisches Zeitlimit, schnellstmöglich nach Feststellen der PflegebedürftigkeitPflegeversicherungMedizinische Dokumente, Antragsformular
Widerspruch einlegen1 Monat nach Erhalt des BescheidsPflegekasseBegründung des Widerspruchs, ggf. zusätzliche Nachweise

Die genaue Befolgung dieser Richtlinien und das Verständnis für die Verfahrensweisen sind unerlässlich, um die gewünschte Unterstützung durch die Pflegeversicherung zu erhalten.

Beantragung eines Pflegegrades: Wer kann helfen?

Die Beantragung eines Pflegegrades kann auf den ersten Blick überwältigend erscheinen. Zum Glück gibt es zahlreiche Beratungsmöglichkeiten und Anlaufstellen, die dabei unterstützend zur Seite stehen. Pflegestützpunkte spielen hierbei eine zentrale Rolle.

Unterstützung durch Pflegestützpunkte und Beratungsstellen

In ganz Deutschland gibt es Pflegestützpunkte, die nicht nur grundlegende Informationen und Beratung zum Pflegegrad anbieten, sondern auch bei der Formulierung und Einreichung des Antrags helfen. Diese Einrichtungen sind dafür geschaffen, den Betroffenen und ihren Familien die notwendige Unterstützung zu bieten, um den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten. Informationen zu lokalen Pflegestützpunkten finden Sie auf den Webseiten der jeweiligen kommunalen Verwaltungen oder direkt über die Verbraucherzentrale.

Für spezifische Fragen zu Pflegegraden sowie Unterstützung bei Widersprüchen gegen Bewertungen der Pflegekassen kann eine individuelle Beratung zum Pflegegrad entscheidend sein. Viele Beratungsstellen bieten zudem Workshops und Informationsveranstaltungen an, die tiefere Einblicke in den Antragsprozess geben und wertvolle Tipps vermitteln.

Wichtige Anlaufstellen und Kontaktinformationen

Es ist wichtig, die richtigen Kontaktinformationen für Beratungsangebote in Ihrer Nähe zu haben. Städtische und gemeinnützige Webseiten sowie Plattformen wie die Ratgeber Wissen können dabei helfen, die nächstgelegenen Anlaufstellen zu finden. Außerdem sind in den meisten Städten die Sozialämter oder gesundheitsbezogene Informationszentren gute erste Anlaufpunkte, um weiterführende Unterstützung zu erhalten.

Beratung Pflegegrad

Die Einrichtungen bieten zudem oft Unterlagen und Leitfäden, die die Schritte zur Beantragung eines Pflegegrades detailliert beschreiben und auf häufig gestellte Fragen eingehen. Es lohnt sich, diese Ressourcen frühzeitig in Anspruch zu nehmen, um sicherzugehen, dass alle Aspekte des Antrags korrekt adressiert werden.

Leistungen bei Pflegegraden: Von Pflegegeld bis Sachleistungen

Personen, die einen Pflegegrad besitzen, haben Anspruch auf eine Reihe von finanziellen Unterstützungen und Sachleistungen, die je nach Grad der Bedürftigkeit variieren. Dies umfasst Pflegegeld, Sachleistungen und spezifische Zuschüsse, die wichtige Hilfen im Alltag darstellen und durch die Pflegeversicherung finanziert werden.

Zuschüsse und finanzielle Unterstützung durch Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung bietet verschiedene Formen der Unterstützung, die darauf ausgerichtet sind, Pflegebedürftigen ein selbstbestimmtes Leben zu ermöglichen. So werden neben monetären Leistungen auch Sachleistungen angeboten, die individuell je nach Pflegegrad angepasst werden. Besonders hervorzuheben ist das Pflegegeld, das Pflegebedürftigen und ihren Familien helfen soll, die Pflege privat zu organisieren.

Besonderheiten der Leistungen in den verschiedenen Pflegegraden

Je höher der Pflegegrad, desto umfangreicher die Unterstützung durch die Pflegeversicherung. Das Ausmaß der Leistungen reflektiert den jeweiligen Bedarf an professioneller Pflege. Kombileistungen, die sich aus Pflegegeld und Pflegesachleistungen zusammensetzen, bieten flexible Nutzungsmöglichkeiten, die besonders vorteilhaft sind, wenn die vollen Sachleistungen nicht in Anspruch genommen werden.

PflegegradPflegegeld (€/Monat)Pflegesachleistungen (€/Monat)Kombinationsleistung (Beispiel)
2332761608,80 € Sachleistung, Rest als Pflegegeld
35731.4321.002,40 € Sachleistung, Rest als Pflegegeld
47651.7781.244,60 € Sachleistung, Rest als Pflegegeld
59472.2001.540 € Sachleistung, Rest als Pflegegeld

Das Punktesystem der Pflegebegutachtung verstehen

Das systematische Bewertungsverfahren bei der Pflegebegutachtung setzt sich aus einem differenzierten Punktesystem zusammen. Dieses ist maßgeblich, um eine Person einem der fünf Pflegegrade zuzuordnen. Für die Einordnung in Pflegegrad 1 sind beispielsweise insgesamt 12,5 bis 27 Punkte erforderlich, wohingegen der fünfte und höchste Pflegegrad einen Punktwert von 90 bis 100 Punkten verlangt. Jeder dieser Grade reflektiert das Maß an Unterstützung und Pflege, das Betroffene im Alltag benötigen. Die Vergabe der Punkte erfolgt nach einem Schlüssel, der insbesondere Kriterien wie Selbstversorgung – mit der höchsten Gewichtung von 40% – sowie Mobilität und Bewältigung krankheits- oder therapiebedingter Anforderungen umfasst.

Die Gewichtung der einzelnen Kriterien ist dabei so festgelegt, dass Bereiche, die eine starke Auswirkung auf die Selbstständigkeit und Lebensführung haben, entsprechend stärker ins Gewicht fallen. So tragen Mobilität mit 10% und die kognitiven sowie kommunikativen Fähigkeiten oder psychischen Probleme beider mit jeweils 7,5% zur Gesamtbewertung bei. Der Umgang mit sozialen Kontakten und die Fähigkeit zur Gestaltung des Alltagslebens fließen mit 15% in den Gesamtpunktwert ein. Wichtig zu wissen ist, dass für Kinder unter 18 Monaten grundsätzlich spezielle Regelungen gelten, die eine Einstufung in einen höheren Pflegegrad vorsehen.

Die Herausforderung im Prozess der Pflegebegutachtung liegt darin, die feinen Nuancen im Grad der Selbstständigkeit und Unterstützungsbedürftigkeit zu erkennen und zu bewerten. Es ist deshalb empfehlenswert, sich vor der Begutachtung eingehend zu informieren und gegebenenfalls professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen – genauere Informationen dazu kann man mühelos über relevante Informationsseiten im Internet erhalten. So liefert das Punktesystem der Pflegebegutachtung eine entscheidende Grundlage, um den Grad der Pflegebedürftigkeit objektiv zu messen und die angemessenen Leistungen zu ermitteln, die Betroffenen zustehen.

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