Wo ist das Parken verboten – Regeln und Ausnahmen

parkverbot

Laut der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken an vielen Orten verboten. An solchen Orten zeigen Verkehrsschilder das Parkverbot an. Zum Beispiel darf man nicht an Kreuzungen und Einmündungen, Grundstücksein- und -ausfahrten, Bushaltestellen, Bahnübergängen, in Kurven und unübersichtlichen Stellen parken. Auch auf Gehwegen, Radwegen, Autobahnen und in Fußgängerzonen ist das Parken verboten. Wer sich nicht an diese Regeln hält, riskiert Bußgelder.

Schlüsselerkenntnisse

  • Laut Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken an vielen Orten in Deutschland verboten
  • Parkverbote können durch Verkehrsschilder oder allgemeine Verkehrsregeln angeordnet werden
  • Zu den Bereichen mit Parkverbot gehören Kreuzungen, Einmündungen, Bushaltestellen und unübersichtliche Stellen
  • Parken auf Gehwegen, Radwegen, Autobahnen und in Fußgängerzonen ist ebenfalls untersagt
  • Missachtung der Parkverbote kann zu hohen Bußgeldern von bis zu 110 Euro führen

Parken in zweiter Reihe

Nach der Parkverordnung ist es meist verboten, in zweiter Reihe zu parken. Aber es gibt Ausnahmen. Taxifahrer dürfen dort kurz halten. Zum Beispiel, um Fahrgäste ein- und aussteigen zu lassen oder um Gepäck zu laden. Andere sollten sehr vorsichtig sein, wenn sie dort parken.

Wenn jemand ohne andere zu behindern in zweiter Reihe parkt, sieht er ein Bußgeld von 55 Euro vor. Doch wenn dadurch jemand behindert wird, wird es teurer. Es kostet 80 Euro und einen Punkt auf dem Führerschein.

Parkt man länger als 15 Minuten in zweiter Reihe, wird man mit 85 Euro und einem Punkt bestraft. Bei sehr gefährlichem Parken, das andere blockiert, kostet es 90 Euro und einen Punkt.

Das Parken ist verboten, wenn man dadurch eine Gefahr verursacht. Die Strafe beträgt dann 90 Euro und einen Punkt. Wenn etwas kaputt geht, zahlt man sogar 110 Euro und bekommt einen Punkt.

VergehenBußgeldPunkte
Parken in zweiter Reihe ohne Behinderung55 €
Parken in zweiter Reihe mit Behinderung80 €1
Parken in zweiter Reihe für mehr als 15 Minuten85 €1
Parken in zweiter Reihe für mehr als 15 Minuten mit Behinderung90 €1
Parken in zweiter Reihe mit Gefährdung90 €1
Parken in zweiter Reihe mit Sachbeschädigung110 €1

Alles in allem: Wir sollten es uns gut überlegen, in zweiter Reihe zu parken. Ein Verwarnungsgeld von 15 Euro und 20 Euro zusätzliche Strafe drohen. Bei größerem Ärger wird es aber sehr teuer und unangenehm.

Enge Stelle, Kurve und Wendekopf

Geldstrafen für Falschparken

Es ist verboten, in engen oder unübersichtlichen Bereichen zu parken. Zudem gilt das Parkverbot in Kurven. Die Strafe beträgt 35 Euro, bei Behinderungen 55 Euro.

Behindert das Falschparken ein Rettungsfahrzeug, wird es teuer. Die Strafe steigt auf 100 Euro. Dazu kommt ein Punkt in Flensburg.

Behinderung von Rettungsfahrzeugen

Wer Rettungsfahrzeuge beim Parken behindert, muss 100 Euro zahlen. Auch ein Punkt in Flensburg wird vergeben. Diese Strafe ist hoch und wird streng kontrolliert.

Parken auf dem Gehweg

Das Parken auf Gehwegen ist normalerweise nicht erlaubt. Es gibt aber eine Ausnahme. Das Verkehrszeichen 315 der StVO erlaubt das Parken auf dem Gehweg für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen. Man muss dabei den rechten Rand des Gehwegs nutzen. Ist es eine Einbahnstraße, dann auch den linken.

Regeln für Gehwegparken

Das Parken auf Gehwegen ist fast immer verboten. Eine Ausnahme dazu ist das Zeichen 315 der StVO. Es gilt für Fahrzeuge bis 2,8 Tonnen.

Man muss den rechten Gehwegrand parken, in Einbahnstraßen auch den linken.

Bußgelder bei Verstößen

Wer sein Auto auf Geh- oder Radwegen parkt, wo es nicht erlaubt ist, bekommt ein Bußgeld von 55 Euro. Steht das Auto dabei im Weg oder gefährdet andere, kann das Bußgeld bis zu 100 Euro betragen. Ein Punkt in Flensburg droht auch.

VerstoßBußgeld
Sie haben rechtswidrig auf dem Gehweg gehalten50 Euro
Sie haben rechtswidrig auf dem Gehweg geparkt55 Euro
Sie haben rechtswidrig auf dem Gehweg geparkt und dabei jemanden behindert70 Euro
Sie haben rechtswidrig auf dem Gehweg geparkt und dabei jemanden gefährdet80 Euro
Sie haben rechtswidrig auf dem Gehweg geparkt und es kam zu einer Sachbeschädigung100 Euro
Sie haben bei erlaubtem Gehwegparken nicht den rechten Gehweg zum Parken genutzt55 Euro

Parken vor der Grundstückszufahrt

Es ist verboten, vor Grundstücksein- und -ausfahrten zu parken. Aber es gibt eine Ausnahme. Grundstückeigentümer und ihre Gäste dürfen dort parken. Jedoch nicht, wenn eine abgesenkte Bordsteinkante die Einfahrt kennzeichnet. In diesem Fall droht ein Bußgeld von 10 Euro.

Ausnahmen für Grundstückseigentümer

Nach der Straßenverkehrsordnung (StVO) ist das Parken vor Einfahrten normalerweise nicht erlaubt. Doch Grundstückseigentümer und ihre Gäste können eine Ausnahme machen. Sie dürfen vor der Einfahrt parken, wenn sie die Zufahrt nicht behindern. Aber Vorsicht, das gilt nicht, wenn ein abgesenkter Bordstein die Einfahrt markiert. Hier kann ein Bußgeld von 10 Euro fällig werden.

Parken vor Grundstückszufahrt

Parkverbot: Bushaltestelle, Bahnübergang

Es ist verboten, an Bushaltestellen zu parken sowie 15 Meter davor und dahinter. Das Gleiche gilt vor und hinter Bahnübergängen mit Andreaskreuz. Innerorts sind es 5 Meter, außerorts 50 Meter. Diese Zonen müssen frei bleiben, damit alle sicher fahren und sehen können.

Parkst du zu nah an einer Haltestelle, kostet das 55 Euro. Bei Behinderung zahlst du 70 Euro, und bei Gefahr sogar 80 Euro. Verursachst du einen Unfall, können 100 Euro Bußgeld fällig werden.

Wer länger als 3 Stunden an einer Haltestelle steht, ohne zu behindern oder zu gefährden, zahlt 70 Euro. Bei einer Behinderung oder Gefährdung sind es 80 Euro. Nach einem Unfall und über 3 Stunden Parken kostet es 100 Euro.

Direkt bei der Bushaltestelle ist Parken verboten, 15 Meter vorne und hinten. Es gibt keine Ausnahmen, auch nicht außerhalb der Betriebszeiten.

Kreuzungen, Einmündungen: Das gilt

Das Parken ist im Bereich von Kreuzungen und Einmündungen verboten. Es soll für alle einen klaren Blick in den Verkehr gewährleisten. Ziel ist es, Unfälle zu vermeiden.

Parkverbote im Kreuzungsbereich

Vor und hinter Kreuzungen muss ein Mindestabstand von fünf Metern sein, so die Verkehrsregeln. Dieser Abstand sorgt dafür, dass keiner die Sicht verliert. Verstöße kosten 20 Euro. Wenn das Parken andere behindert, sind es 35 Euro. Bleibt ein Auto zu lange stehen, wird es teurer.

Mindestabstände beachten

Außer dem Parken-Verbot gibt es Mindestabstände zu beachten. Zum Beispiel darf man nicht näher als 10 Meter vor Ampeln parken. Das stört die Sicht. Wer sich nicht daran hält, muss zahlen. Und bei Kreuzungen mit Fahrradwegen sind es sogar 8 Meter Abstand.

Radweg, Schutz- oder Radfahrstreifen

Parken auf Radwegen, Schutzstreifen oder Radfahrstreifen ist verboten. Ein Verstoß kostet 55 Euro. Behindert man andere oder es gibt Schäden, wird es teurer, bis zu 100 Euro.

Unzulässiges Parken auf Radwegen

Einparken auf Radwegen oder ähnlichen Strecken kostet 55 bis 100 Euro. Dies hängt davon ab, ob man andere behinderte, gefährdete oder Sachen beschädigte. Es kann auch Folgen für den Führerschein haben.

Bußgelder für Radwegparken

VerstoßBußgeld
Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr55 €
Halten auf Schutzstreifen mit Behinderung70 €
Halten auf Schutzstreifen mit Gefährdung80 €
Halten auf Schutzstreifen mit einem Unfall100 €
Halten auf einem Radweg50 €
Halten auf einem Radweg mit Behinderung55 €
Halten auf einem Radweg mit Gefährdung70 €
Halten auf einem Radweg mit einem Unfall90 €

Seit dem 9. November 2021 sind die Strafen für falsches Parken auf Radwegen gestiegen. Es gibt nun höhere Geldstrafen für verschiedene Verstöße. Die Kosten ändern sich je nach der Art der betroffenen Radstrecke, markiert durch die Schilder 237, 240 und 241.

wo ist das parken verboten

Parken darf man nicht überall. Das sieht man an Verkehrsschildern. Zum Beispiel an einem Schild mit einem roten Kreis und einem blauen Grund mit einem weißen Strich. Genaueres steht in der Straßenverkehrsordnung.

Verkehrsschilder und Markierungen

Autofahrer müssen nicht nur auf Verkehrsschilder achten. Sie sollten auch die StVO kennen. Meistens parkt man am rechten Rand. Doch es gibt Ausnahmen, z.B. in Einbahnstraßen oder bei Straßenbahnschienen.

Geltende Verkehrsregeln

Verkehrsschilder und Markierungen

Das kosten Parkverstöße

Wenn du falsch parkst, muss du zwischen 10 und 110 Euro Strafe zahlen. Das Parken in zweiter Reihe, auf Gehwegen oder bei Kurven kostet oft mehr. Du könntest auch Punkte in Flensburg bekommen. Alles ist im Bußgeldkatalog festgelegt.

Bußgeldkatalog für Falschparken

Falsch Parken bedeutet nicht nur Geldstrafen. Es gibt auch Punkte, die zu einem Führerscheinentzug führen können. Die Punkte fügen sich im Fahrregister in Flensburg zusammen. Dort findest du, wie viele Punkte bestimmte Vergehen geben.

ParkverstoßBußgeld
Sie parkten in einer scharfen Kurve15 Euro
Sie parkten in einer scharfen Kurve, es kam zu einer Behinderung des Verkehrs25 Euro
Sie parkten an einer unübersichtlichen Stelle15 Euro
Sie parkten an einer unübersichtlichen Stelle, es kam zu einer Behinderung des Verkehrs25 Euro
Sie parkten weniger als 5 Meter vor der Kreuzung10 Euro
Sie parkten weniger als 5 Meter vor der Kreuzung, es kam zu einer Behinderung des Verkehrs15 Euro
Sie parkten vor einer Bordsteinabsenkung10 Euro
Sie parkten vor oder in einer Feuerwehrzufahrt35 Euro
Sie parkten vor oder in einer Feuerwehrzufahrt, es kam zu einer Behinderung von einem Rettungsfahrzeug im Einsatz65 Euro, 1 Punkt

Punkte in Flensburg

Du bekommst nicht nur eine Strafe, wenn du falsch parkst. Es können auch Punkte dazu kommen. Diese Punkte sammeln sich in Flensburg an. Zu viele davon können dazu führen, dass du deinen Führerschein verlierst.

Fazit

Das Parken in Deutschland hat viele Regeln. Autofahrer müssen sie alle beachten. Sonst drohen hohe Strafen.

Es ist wichtig, die Parkregeln zu kennen und immer zu befolgen. Dann gibt es keinen Ärger mit der Polizei.

Man kann Knöllchen vermeiden, wenn man aufmerksam ist. Die Regeln stehen in der Straßenverkehrsordnung (StVO) und an Schildern.

Achtung und Wissen helfen beim Parken. Es gibt viele Regeln, aber man kann Schwierigkeiten vermeiden.

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